Zahlungsunfähigkeit
Was bedeutet:Zahlungsunfähigkeit:
Zahlungsunfähigkeit
Im Zusammenhang mit dem Thema Schulden wird Ihnen der Begriff Zahlungsunfähigkeit häufig zu Ohren kommen. Zunächst muss zwischen dem im normalen Sprachgebrauch üblichen Wort Zahlungsfähigkeit und dem rechtlichen Fachbegriff Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO unterschieden werden. Der rechtliche Fachbegriff nach §17InsO unterscheidet zudem noch zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit und zieht in beiden Fällen (drohende Zahlungsunfähigkeit und eingetretene Zahlungsunfähigkeit) Konsequenzen nach sich.
Üblicherweise ist unter Zahlungsunfähigkeit im üblichen Sprachgebrauch der simple Umstand gemeint, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen teilweise oder gänzlich nicht mehr nachkommen kann.
Zahlungsunfähigkeit nach §17InsO im Schuldenlexikon
Drohende Zahlungsunfähigkeit §18 InsO im Schuldenlexikon
Hören Sie dagegen das Schlagwort der Überschuldung, wissen Sie, dass eine juristische Person bzw. mehrere juristische Personen Ihre Verbindlichkeiten laut der Bilanz nicht mehr begleichen können, was ebenfalls für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens sorgt.
Siehe auch: Zahlungsunfähigkeit nach §17InsO
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