Restschuldbefreiung
Was bedeutet:Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung: Das private Insolvenzverfahren bietet jeder natürlichen Person (im Gegensatz zu den juristischen Personen) die Möglichkeit alle seine Schulden los zu werden.
Hat ein Schuldner das private Insolvenzverfahren durchlaufen und die Wohlverhaltensperiode erfolgreich gemeistert, werden ihm die am Ende noch verblieben Schulden erlassen (falls gesetzlich nichts dagegen spricht), dabei wird von der Restschuldbefreiung gesprochen. Dem Schuldner wird ganz offiziell vom Insolvenzgericht per Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung mitgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Schuldner wieder schuldenfrei.
Doch nicht alle Schulden werden von der Restschuldbefreiung am Ende des privaten Insolvenzverfahrens erfasst. Es gibt Schuldenarten, die von der Restschuldbefreiung ausdrücklich ausgeschlossen sind, d.h. die muss der Schuldner auch am Ende des privaten Insolvenzverfahrens immer noch begleichen.
Zu den Schulden, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden zählen:
Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und den Nebenfolgen einer Straftat: Geldbußen, Ordnungsgelder, Geldstrafen, Zwangsgelder und finanzielle Forderungen, die sich z.B. aus dem Anspruch eines Geschädigten ergeben können (wie z.B. bei Betrug).
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