Obliegenheit
Was bedeutet:Obliegenheit
Obliegenheit
Mit Obliegenheiten sind Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode in der privaten Insolvenz gemeint. Sollte ein Schuldner seine Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode nicht einhalten, kann dies von Nachteilen bis hin zur Verweigerung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht ziehen.
Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode
Sie müssen alle Angaben und Änderungen bezüglich Ihres Wohnortes, Ihres Arbeitsplatzes, Ihres Einkommens und Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse generell dem Gericht und dem Treuhänder darlegen.
Sie müssen entsprechend zu Ihrem Einkommen beitragen, d.h. eine angemessene Tätigkeit ausüben (angemessen heißt grundsätzlich Vollzeit) oder im Fall von Arbeitslosigkeit sich um eine Arbeitsstelle bemühen und jede zumutbare Tätigkeit annehmen.
Eine Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode müssen Sie zu einem Anteil von 50% an den Treuhänder übergeben.
Der Treuhänder hat während der Wohlverhaltensperiode Anspruch auf seine Mindestvergütung von 100,- Euro jährlich (plus Auslagen und UmSt), die von Ihnen beglichen werden muss.
Können Sie finanziell Sonderzahlungen aufbringen sind diese ausschließlich und in jedem Fall an den Treuhänder zu zahlen. Auf gar keinen Fall dürfen ausstehende Forderungen einzelner Gläubiger von Ihnen selbst beglichen werden.
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