Stellen Sie die Zahlungen ein
Zahlungen einstellen
Sobald Sie mit Ihrer Schuldenberatungsstelle bzw. Ihren Rechtsanwalt verbindlich besprochen haben, und anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation absehbar ist, dass Sie den Weg der Verbraucherinsolvenz einschlagen werden, können Sie die Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen. Damit sind nicht laufende Zahlungen wie Miete, Strom, Gas oder Telefon gemeint.
Die Einstellung der Zahlungen bezieht sich auf Ihre alten Schulden, wie Ihre Ratenzahlungsverträge, Kreditzahlungen oder ähnliches. Sie können nun auch in Absprache mit Ihrer Schuldenberatung bzw. Ihrem Rechtsanwalt die Gläubiger davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beabsichtigen, zahlungsunfähig sind und dadurch auch keine weiteren Zahlungen von Ihnen geleistet werden können.
Die Zeit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Dies wird nochmal eine herausfordernde Zeit für Sie als Schuldner werden. Die Gläubiger haben entweder von Ihnen, Ihrer Schuldenberatung bzw. Ihrem Rechtsanwalt oder auch schon über das außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren erfahren, dass Sie sich in die Richtung der Verbraucherinsolvenz bewegen. Nun werden einige Ihrer Gläubiger vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens noch bemüht sein, soviel Geld wie möglich von Ihnen zu erhalten. Es kann sein, dass nochmals Pfändungen Ihres Lohnes, Ihres Gehalts oder Ihres Kontos auf Sie zukommen, auch der Gerichtsvollzieher kann wieder vor der Tür stehen und die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verlangen.
Was tun bei Pfändungen
Sollten Sie in den Vorbereitungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren stecken und Gläubiger Ihr Konto pfänden, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt bei dem örtlich für Sie zuständigen Amtsgericht die Freigabe Ihres Konto in Höhe des unpfändbaren Einkommens beantragen. Alles was höher als das unpfändbare Einkommen ist, dürfen Gläubiger zu diesem Zeitpunkt noch pfänden.
Was tun bei der Aufforderung zur Eidesstattlichen Versicherung
Zum Termin der Eidesstattlichen Versicherung sollten Sie auf jeden Fall pünktlich erscheinen. Auch können Sie unbesorgt die Eidesstattliche Versicherung zu diesem Zeitpunkt Ihrer Schuldensituation abgeben. Sie steuern nun in Absprache mit einer Schuldenberatung bzw. einem Rechtsanwalt auf das Verbraucherinsolvenzverfahren zu und eine abgegebene Eidesstattliche Versicherung verschlechtert Ihre Rechtslage in keiner Weise und gefährdet auch das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht.
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Mit der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kehrt dann wieder Ruhe in Ihren Briefkasten, vor Ihrer Tür und generell in Ihr Leben ein. Pfändungen durch Gläubiger dürfen nun nicht mehr stattfinden, Sie befinden sich im Pfändungsschutz des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ihnen steht nun monatlich der unpfändbare Anteil Ihres Einkommens zur Verfügung, der Teil darüber hinaus fließt über Ihren Treuhänder Ihren Gläubigern zu. Nach einer 6 jährigen Frist erhalten Sie nach einer gut verlaufenen Wohlverhaltensperiode die restlichen Schulden erlassen.
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Ablauf Verbraucher Insolvenzverfahren
- Was ist ein Verbraucher- Insolvenzverfahren
- Wann lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten
- Professionelle Unterstützung - Schuldenlösung
- Sammeln Sie Gläubigerpost
- Überblick über Ihre Finanzen
- Holen Sie Selbstauskünfte ein z.B. bei der Schufa
- Stellen Sie die Zahlungen ein
- Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahrens
- Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode
- Restschuldbefreiungsverfahren
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