Was ist überhaupt ein Verbraucher- Insolvenzverfahren?
Seit 1999 ist es in Deutschland Verbrauchern möglich Insolvenz anzumelden. Der Gesetzgeber reagierte damals auf die zunehmende wirtschaftliche Notlage von Privatpersonen, die bis dahin keine Möglichkeiten hatten wieder aus der Schuldenfalle rauszukommen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet hierbei Privatpersonen die Möglichkeit ein vereinfachtes (im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren für juristische Personen wie GmbH, AG oder eingetragene Vereine) Insolvenzverfahren zu durchlaufen falls der Umstand der Zahlungsunfähigkeit gegeben ist.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient dazu das noch verwertbare Vermögen und pfändbares Einkommen des Schuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens den Gläubigern anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens können dem Schuldner die noch verbliebenen Verbindlichkeiten durch die sogenannte Restschuldbefreiung erlassen werden.
Die Dauer des Restschuldbefreiung kann genau 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgen.
Wer kann das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?:
Jede natürliche Person, also jeder Mensch, der keine selbständig wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Selbständige können das Verbraucherinsolvenzverfahren nur beantragen, wenn sie wenige als 20 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Arbeitnehmern, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben, haben.
Somit kann jede natürliche Person, die obere Voraussetzungen erfüllt, die zahlungsunfähig ist und keine Aussicht hat in absehbarer Zukunft seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und auch keinen Erfolg dabei hatte mit seinen Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
Was kostet das Verbraucherinsolvenzverfahren?:
Seit dem Jahre 2001 haben auch Menschen, die keine Einnahmen und Vermögen haben und somit die Verfahrenskosten nicht tragen können die Möglichkeit das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.
Die Verfahrenskosten können gestundet werden ( zu einem späteren Zeitpunkt in kleinen Raten abbezahlt werden) und es besteht sogar die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Verfahrenskosten gänzlich erlassen zu bekommen.
Man benötigt eine anerkannte Schuldenberatungstelle oder einen Rechtsanwalt für das Verbraucherinsolvenzverfahren
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren benötigen Sie eine geeignete und fachlich qualifizierte Stelle, die Sie bei dem Verfahren unterstützt und befugt ist Ihnen erforderliche Bescheinigungen (z.B. während dem Schuldenbereinigungsverfahren im Verbraucherinsolvenzverfahren) auszustellen. Anerkannte Schuldenberatungsstellen arbeiten in der Regel kostenlos und gehören zu den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden oder sind bei den dafür zertifizierten Verbraucherzentralen zu finden.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer geeigneten Stelle darauf, tatsächlich bei einer anerkannten Schuldenberatungsstelle oder einem fachlich qualifizierten Anwalt aufgehoben zu sein. Der Begriff der Schuldenberatungsstelle bzw. des Schuldenberaters ist nicht geschützt und es gibt viele schwarze Schafe auf diesem Gebiet!
Diese haben selbst nur wenig Ahnung von einer qualifizierten Schuldenberatung und arbeiten im Hintergrund für die erforderlichen Bescheinigungen mit einem Anwalt zusammen, den Sie selbst entweder gar nicht oder nur kurz zu Gesicht bekommen werden.
Die Gliederung des Verbraucherinsolvenzverfahrens:
Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
Gerichtliches Insolvenzverfahren
Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
gerichtliches Insolvenzverfahren
Wohlverhaltensperiode
Restschuldbefreiungsverfahren
Endlich schuldenfrei
Werbung
Ablauf Verbraucher Insolvenzverfahren
- Was ist ein Verbraucher- Insolvenzverfahren
- Wann lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten
- Professionelle Unterstützung - Schuldenlösung
- Sammeln Sie Gläubigerpost
- Überblick über Ihre Finanzen
- Holen Sie Selbstauskünfte ein z.B. bei der Schufa
- Stellen Sie die Zahlungen ein
- Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahrens
- Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode
- Restschuldbefreiungsverfahren
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!
