Verbraucher- Insolvenzverfahren Ablauf
Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren mit seinem Ablauf ist vom Gesetzgeber genau festgelegt. Für Sie als Schuldner ist es erforderlich sich an diesen Ablauf zu halten und Ihre Pflichten und Rechte ebenso, wie die der Gläubiger sowohl zu kennen wie auch wahrzunehmen.
Pflichtverletzungen können das ganze Verbraucherinsolvenzverfahren zum Scheitern bringen, bereits die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Frage stellen oder zumindest verzögern, weil Unterlagen nachgereicht werden müssen, auch kann durch Pflichtverletzungen während der Wohlverhaltensperiode, die ein Verfahrensabschnitt darstellt, sogar die angestrebte Restschuldbefreiung versagt werden.
So ist es für Sie als Schuldner wesentlich sich an die Abläufe des Verfahrens zu halten, Ihren Verpflichtungen nachzukommen, wie auch Ihre Rechte wahrzunehmen. Auf wahrheitsgetreue Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie ebenfalls auf jeden Fall achten.
Da diese genannten Grundvoraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht von einem Laien allesamt gekannt und aus dem Stegreif befolgt werden können, hat der Gesetzgeber Ihnen zwingend eine dafür „geeignete Stelle“ bzw. „geeignete Person“ an die Seite gestellt.
Geeignete Stelle bzw. geeignete Person im Verbraucherinsolvenzverfahren
Die geeignete Stelle bzw. geeignete Person wird Sie während des gesamten Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten, informieren, unterstützen und für das Gericht erforderliche Bescheinigungen ausstellen, wie auch beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein.
Eine geeignete Stelle kann dabei eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, die als Insolvenzberatungsstelle anerkannt ist. Eine geeignete Person kann ein Anwalt, ein Notar oder ein Steuerberater sein.
Achtung: Nicht geeignete sich dabei die selbsternannten Schuldenberater (der Begriff des Schuldenberaters ist nicht geschützt!), die keine Befugnisse haben Ihnen Bescheinigungen auszustellen.
Trotzdem werden Sie auf Ihrer Suche nach der erforderlichen Unterstützung, besonders im Anzeigenbereich von Printmedien und im Internet zahlreich selbsternannten Schuldenberatern begegnen. Die Masche ist einfach, diese Berater haben weder das erforderliche Wissen noch die Bildung, um Sie als Schuldner beraten zu können und Ihnen vor allem auch andere Wege der Entschuldung aufzuzeigen.
Die erforderlichen Bescheinigungen werden Sie trotzdem erhalten, da im Hintergrund ein Anwalt Ihre Unterlagen für das Gericht entsprechend abzeichnet. Sie werden in das Verbraucherinsolvenzverfahren geführt, obwohl es unter Umständen eine für Sie günstigere Lösung gegeben hätte.
Doch bei dieser günstigeren Lösung verdient der selbsternannte Schuldenberater nicht so viel. Auch wird er unter Umständen andere Lösungen aufgrund seines mangelnden Wissens nicht souverän genug vor Banken und Inkassobetrieben vertreten können bzw. diese gar nicht erkennen.
Voraussetzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren
Zu der zwingend vorgeschriebenen Unterstützung durch eine geeignete Stelle bzw. durch eine geeignete Person, hat der Gesetzgeber vor dem Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens den außergerichtlichen Versuch zur Schuldenregulierung gesetzt, der auch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren genannt wird.
Zu dem Antrag auf die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz muss die Bescheinigung hinzugefügt werden, die nur von einer geeigneten Person bzw. geeigneten Stelle ausgestellt werden darf, dass der außergerichtliche Versuch zur Schuldenregulierung gescheitert ist.
Schritte des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Nach einem gescheiterten Versuch zur außergerichtlichen Schuldenregulierung, steht der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, danach wird die gerichtliche Schuldenregulierung durchgeführt, bevor es in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren geht, diesem schließt sich die Wohlverhaltensperiode mit der Dauer von 6 Jahren ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens an, die mit der Restschuldbefreiung endet.
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Ablauf Verbraucher Insolvenzverfahren
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- Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahrens
- Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode
- Restschuldbefreiungsverfahren
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